Leistungen und Referenzen

Unser Angebot umfasst die Dienstleistungen:

  • Workshopmoderation
  • Forschungssynthese und Prozessbegleitung
  • Expertenkonsultationen und Stakeholderdialoge
  • Gutachten und Berichte

Dabei setzen wir auf folgende Medienformate:

  • Text (Wissenschaftliche Dokumentation / Magazinjournalismus)
  • Online-Diskurse
  • Poster & Graphic Recording

Im Detail:

Im Rahmen von  Gutachten und Berichten erstellen wir Recherchen – meist mit offenem Ausgang.

Aus dem Wissenschaftsjournalismus kommend, ist unser Aufgabengebiet vor allem die Sozialforschung. Wir arbeiten für  Wissenschaftsorganisationen, Stiftungen und Unternehmen – und natürlich für die Medien (Arbeitsproben hier).

Oftmals kommen bei unserer Arbeit im Hintergrund Argumentationskarten (siehe: Wie funktionieren Argumentationskarten?) zum Einsatz – so wie zum Beispiel bei der Erstellung eines Dossiers zur Ursachen der ‘Kostenexplosion’ im Gesundheitswesen im Auftrag  des Magazins brand eins Wissen oder bei einem Hintergrund-Gutachten zur ethischen Sonderstellung von Menschenaffen im Kontext von Laborexperimenten mit Versuchstieren.

Insbesondere bei komplexen Themen kann es aber sowohl für den Auftraggeber als auch für die größere Öffentlichkeit hilfreich sein, einen argumentativ vorgehenden Text durch eine Visualisierung zu unterstützen. Ein gutes Beispiel hierfür: dem  im Auftrag der European Climate Foundation entstandenen Essay Sieben Beweise und 3.750 Experten: Der Versuch, mit dem Blick eines Laien die Beweislage zu sondieren eine Argumentationskarte zur Seite gestellt.

In der Forschungssynthese und der Unterstützung von strategischer Beratung verwenden wir Argumentationskarten nicht nur zur Strukturierung der Recherche, sondern auch als partizipatorische Repräsentation.

Hier ermöglichen es die Karten, im Team Ergebnisse besser zu sondieren und zu bewerten. So haben wir für die internationale wissenschaftliche Konferenz Sustainable Consumption – Towards Action and Impact (Hamburg, 6.-8. November 2011) ein umfangreiches graphic recording in Form einer großformatigen Argumentationskarte angefertig.

Ein anderes Beispiel für ein graphic recording mit Hilfe von Argumentationskarten: Die Darstellung einer Podiumsdiskussion zum Thema Post-Wachstum-Ökonomie. Hier.

Auch im Rahmen von Expertenkonsultationen und Stakeholderdialogen verwenden wir Argumentationskarten. Auf der Basis einer umfangreichen Recherche erstellt dabei ein Redaktionsteam zunächst eine Argumentationskarte, auf der die Grundzüge des Themas umrissen werden. Zusätzlich wird eine Literaturdatenbank angelegt.

Der nächste Schritt besteht in der Akquise eines Expertenteams (10 bis 15 Personen) und einer Fachjury (ca. 5 Personen). Bei der Auswahl von Jury und Experteam wird darauf geachtet, das Spektrum der fachlichen Expertise und ebenso die verschiedenen Meinungen angemessen zu berücksichtigen. Während der Gespräche und Interviews mit den Experten, die fortlaufend dokumentiert werden (z.B. auf einer Webseite), erarbeitet das Redaktionsteam eine ausführliche Argumentationskarte. Gemeinsames Ziel ist eine Darstellung der kontroversen Fragen, mit der alle beteiligten Experten und Stakeholder einverstanden sind. Die Ausgewogenheit der Darstellung zu garantieren, ist dabei vor allem Aufgabe der Jury. Eine Evaluation der auf diese Weise entstandenen Argumentationskarte sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse in Form eines Berichts bilden den Abschluss der Stakeholderkonsultation.

Der Vorteil des Verfahrens liegt zum einen darin, dass das Format deutlich weniger aufwändig ist als eine Präzenzveranstaltung. Ein weiterer Vorteil: Eine Einigung über die vollständige Darstellung einer Kontroverse ist sehr viel leichter zu erzielen als eine Konsenserklärung.

Zur Durchführung von Stakeholderkonsultationen mit Hilfe von Argumentationskarten haben wir eine eigene Plattform geschaffen: Debattenprofis.de. Hier wurde zum Beispiel eine Stakeholderkonsultation zur Sterbehilfe realisiert, im Kontext der Tagung Die Freiheit zu Sterben: Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe (Berlin, 14. April 2011).  Im Vordergrund der Debatte standen die Fragen:

Soll der deutsche Gesetzgeber das Strafrecht in Bezug auf die Sterbe- und Suizidhilfe reformieren?

Wäre es wünschenswert, dass das ärztliche Berufsrecht verändert wird, um den ärztliche assistierten Suizid zu ermöglichen?

Debattenpate für die im Zeitraum von Januar bis April 2011 durchgeführte Konsultation war die Heinrich Böll Stiftung. Der Abschlussbericht des Projekts ist im Sammelband zur Tagung erscheinen.